DEIN WEG ZUM A-FÜHRERSCHEIN (A1, A2, A)

Infos zur Führerscheinklasse A & Code 111

Das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern erleben…diesen Traum kannst du dir ganz einfach und unkompliziert erfüllen!

Um im Straßenverkehr ein Motorrad lenken zu dürfen, hast du folgenden Möglichkeiten:

 

KLASSE A1

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS); Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Mindestalter: 16 Jahre – Beginn der Ausbildung mit 15 1/2 Jahren

Upgrade von A1 auf A2
mind. 18 Jahre und nach 2 Jahren A1 Führerschein

Entweder Oder
Praxisausbildung auf A2 Motorrad (7 UE) Praktische Prüfung auf A2 Motorrad
Keine Prüfung  

 

KLASSE A2

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

Mindestalter: 18 Jahre – Beginn der Ausbildung in Kombination mit BL17 mit 16 Jahren, sonst mit 17 1/2 Jahren

Upgrade von A2 auf A
mind. 20 Jahre und nach 2 Jahren A2 Führerschein

Entweder Oder
Praxisausbildung auf A Motorrad (7 UE) Praktische Prüfung auf A Motorrad
 
 

KLASSE A

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.)

Mindestalter: 24 Jahre

Ablauf der Ausbildung:

  • 6 Lektionen Theoriekurs (ohne Vorbesitz B: zusätzlich 20 Lektionen GW-Kurs)
  • 14 Fahrlektionen (4 Lektionen Platzausbildung, 10 Lektionen Ausfahrt im Straßenverkehr)
  • Klasse A 39+: 16 Fahrlektionen (4 Lektionen Platzausbildung, 12 Lektionen Ausfahrt im Straßenverkehr)
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe-Kurs (ohne Vorbesitz B)
  • Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung

 

MOTORRADFAHREN MIT DEM B-FÜHRERSCHEIN
DER CODE 111 MACHT´S MÖGLICH!

Seit November 1997 besteht die Möglichkeit, ein 125 ccm-Motorrad mit dem Führerschein der Klasse B zu lenken, ohne eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen.

Die Voraussetzungen sind:

  • dass du seit mindestens 5 Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B bist
  • dass du nicht mehr in der Probezeit bist
  • nachweist, 6 praktische Fahrlektionen in der Fahrschule absolviert zu haben.

Ablauf der Ausbildung:

  • Anmeldung in der Fahrschule
  • Absolvierung von 6 Fahrlektionen
  • Antragstellung, Abgabe der Ausbildungsbestätigung und Abholung des neuen Führerscheins bei der Behörde

Akzeptiert wird der Code 111 jedoch außer in Österreich nur in:

  • Italien
  • Lettland
  • Spanien (nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B)
  • Portugal (ab einem Mindesalter von 25 Jahren)
  • Tschechischen Republik (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe)