Dein Weg zum AM-Führerschein (MOPED/QUAD/MICROCAR)

Infos zur Führerscheinklasse AM

Die Klasse AM umfasst die Berechtigung zum Lenken von Mopeds und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Je nach absolvierter Ausbildung ist gegebenenfalls eine Einschränkung auf eine der beiden Fahrzeugkategorien vorzunehmen.

Ein Führerschein der Klasse AM mit der Eintragung „Motorfahrrad“ berechtigt zum Lenken von Krafträdern mit einer

  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren)

Ein Führerschein der Klasse AM mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer

  • Leermasse von maximal 350 kg
  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren)

Das Fahrzeug wird hinten mit einer roten Moped-Kennzeichentafel und dem Aufkleber "45" gekennzeichnet.

 

Infos zur AUSBILDUNG

Mindestalter: 15 Jahre

Die Anmeldung und der Beginn der Ausbildung sind zwei Monate vor deinem 15. Geburtstag möglich, die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit Vollendung des 15. Lebensjahres. Führerschein-Anwärter mit 15 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, Anwärter über 20 Jahren eine ärztliche Untersuchung.

GESETZESÄNDERUNG: Seit 1. März 2017 sind Anmeldung und Ausbildungsbeginn nicht mehr mit 14 1/2 Jahren, sondern erst 2 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich. (18. FSG-Novelle, ausgegeben am 17. Jänner 2017)

Link zum Gesetzestext

 

Ablauf der Ausbildung

  • 6 Lektionen Theoriekurs
  • Theorieprüfung
  • 6 Fahrlektionen am Übungsplatz
  • 2 Fahrlektionen im Straßenverkehr
  • Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Fahrlehrer

Falls beide Berechtigungen (Führerschein mit den Eintragungen "Motorfahrrad" und "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug") gemacht werden, muss die praktische Ausbildung am Übungsplatz einmal auf einem einspurigen und einmal auf einem vierrädrigen Kfz durchgeführt werden (also zweimal sechs Unterrichtseinheiten). Für die Berechtigung zum Lenken von einspurigen Fahrzeugen ist jedenfalls die Schulung im öffentlichen Verkehr erforderlich.

Nachdem du die Theorie- und Praxisausbildung absolviert und die Theorieprüfung erfolgreich bestanden hast, erhältst du im Sekretariat deinen „vorläufigen“ Führerschein, der in Österreich in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis 4 Wochen gültig ist. Sobald du den Erlagschein des beiliegenden Kostenblatts (Kosten für das Ausstellen des Führerscheins) eingezahlt hast, wird Dir der Scheckkartenführerschein innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Wichtig! Mopedausweise bleiben weiterhin gültig und sind bis 19. Jänner 2033 in Führerscheine der Klasse AM umzuschreiben. Es gibt somit aktuell keine Umtauschpflicht! Für Fahrten mit dem Moped oder einem vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug ins EWR-Ausland ist jedoch eine Umschreibung anzuraten, um die Rechtsunsicherheit bezüglich der Anerkennung von Mopedausweisen zu verhindern.