Dein Weg zum B-Führerschein

Infos zur Führerscheinklasse B

Endlich ist es soweit…das Warten hat ein Ende. Bald bist auch du unabhängig und mobil – und stolzer Besitzer des „Auto-Führerscheins“!

Die Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken von:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahre, nationale Bestimmung)
  • 125 ccm-Motorräder, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B seit mind. fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit befindet, nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist (nationale Bestimmung)
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Ziehen eines schweren Anhängers bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, sofern davor eine theoretische und praktische Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten absolviert wurde (Code 96, nationale Bestimmung))

Um den B-Führerschein zu erwerben, hast du drei Möglichkeiten:

  • VOLLAUSBILDUNG (mit 18 Jahren, Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre)
  • DUALE AUSBILDUNG (mit 18 Jahren, Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre)
  • L17-AUSBILDUNG (mit 17 Jahren, Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre)

TIPP! Du kannst den B-Führerschein alleine oder auch in Kombination mit anderen Führerscheinklassen machen. Eine Kombination aus zwei oder mehreren Klassen spart Geld und Zeit, da Kombinationsangebote immer günstiger sind und du nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal lernen musst.

 

B-VOLLAUSBILDUNG

Die klassische Vollausbildung  ist die kürzeste Ausbildung zum Erwerb der Führerscheinklasse B und wird zur Gänze in der Fahrschule absolviert.

Ablauf der Ausbildung:

  • Theoretische Ausbildung: 20 Lektionen Grundwissen + 12 Lektionen Modul B
  • Praktische Ausbildung – gesetzliche Mindestschulung:
    • 3 Fahrlektionen Vorschulung
    • 3 Fahrlektionen Grundschulung
    • 6 Fahrlektionen Hauptschulung
    • 5 Fahrlektionen Perfektionsschulung einschließlich Sonderfahrten (Nachtfahrt und Autobahnfahrt)
    • 1 Fahrlektion Prüfungsvorbereitung
NEU seit 1. DEZEMBER 2016: Mit Veröffentlichung der 62. Novelle zur KDV 1967 schreibt der Gesetzgeber statt bisher 13 Mindestfahrlektionen nunmehr mindestens 18 praktische Unterrichtseinheiten vor. Betroffen sind Führerschein- Neuanmeldungen ab 1. Dezember, für Anmeldungen vor dem 1. Dezember gilt die alte Gesetzesregelung.

Die Vollausbildung wird insoweit flexibilisiert, als Nachtfahrten sowohl in der Perfektionsschulung als auch in der Hauptschulung absolviert werden dürfen.

Link zum Gesetzestext

  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung