Dein Weg zum B-Führerschein - L17

VORGEZOGENE LENKBERECHTIGUNG KLASSE BL 17

Der L17-Führerschein gibt dir die Möglichkeit, mit der Ausbildung zum B-Führerschein mit 15 1/2 Jahren zu beginnen. Die praktische Prüfung kannst du ab der Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen.

Ein großer Vorteil dieser Ausbildung besteht in der Einbeziehung deiner Eltern oder von Verwandten in die praktische Ausbildung, da du viel Erfahrung im Straßenverkehr sammeln und die Fahrpraxis zeitlich viel flexibler gestalten kannst.

Voraussetzungen des Begleiters (max. 2 Begleiter):

  • besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
  • Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mind. 7 Jahren
  • 3 Jahre Fahrpraxisnachweis
  • 3 Jahre keine schweren Verkehrsverstöße (unfallfrei)
  • Der/Die Begleiter dürfen innerhalb von 18 Monaten nicht mehr als 2 Bewerber begleiten.

Organisatorischer Ablauf:

  1. Anmeldung zum Führerschein in der Fahrschule
  2. Einreichung des L17-Antrages des/der Begleiter in der Fahrschule
  3. Absolvierung der Grundausbildung und der ärztlichen Untersuchung
  4. Zusendung des Bescheides von der Behörde
  5. Abholung der L17-Tafeln und des Fahrtenprotokolls in der Fahrschule (NEU: oder einfach unter "Downloads" herunterladen und ausdrucken)

Wichtig! Um bei einem eventuellen Unfall während der Ausbildungsfahrten den vollen Schutz der Haftpflichtversicherung zu erhalten, sollte die Ausbildung der Versicherung gemeldet werden! (Formular liegt in der Fahrschule auf)

 

Der Ablauf der L 17-Ausbildung auf einen Blick…

GRUNDAUSBILDUNG IN DER FAHRSCHULE

Als Grundausbildung sind in der Fahrschule 32 Theorieeinheiten, 12 Fahrlektionen und die Theoretische Einweisung zu absolvieren. Wir empfehlen, dass der/die Begleiter an der letzten Fahrstunde teilnehmen. Dabei soll dem Begleiter ein Eindruck über das Fahrkönnen des Bewerbers vermittelt werden. Zusätzlich wird in der Theoretischen Einweisung ein Leitfaden gegeben, worauf während der Ausbildungsfahrten besonders zu achten ist.

AUSBILDUNGSFAHRTEN

Nach der Grundausbildung sind vom Bewerber gemeinsam mit dem/den Begleiter(n) Ausbildungsfahrten im Ausmaß von mindestens 3 x 1000 km durchzuführen.

Vorschriften für die Durchführung von Ausbildungsfahrten:

  • Die gefahrenen Übungskilometer im Ausmaß von jeweils mind. 1000 km sind zu protokollieren.
  • Kennzeichnung des Fahrzeuges an der Windschutz- und Heckscheibe mit den entsprechenden Tafeln
  • Die Bewilligung der Behörde, der Führerschein des Begleiters und ein amtlicher Lichtbildausweis des Bewerbers sind mitzuführen.
  • Während der Ausbildungsfahrten gilt striktes Alkoholverbot (max. 0,1 Promille) für Führerscheinbewerber und Begleiter.
  • Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland durchgeführt werden.
  • Die Ausbildungsfahrten müssen jeweils einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen umfassen.

1. UND 2. BEOBACHTUNGSFAHRT (JEW. 2 UE)

Nach jeweils mind. 1000 gefahrenen Kilometern absolviert der Bewerber mit dem/den Begleiter(n) und einem Fahrtrainer 2 Beobachtungsfahrten, welche mit dem Fahrzeug des Begleiters durchgeführt werden. Zu den Beobachtungsfahrten sind bitte die Fahrtenprotokolle mitzubringen.

PERFEKTIONSSCHULUNG (3 UE)

Den Abschluss der Ausbildung bildet die Perfektionsschulung mit einem Schulungsfahrzeug der Fahrschule. Diese beinhaltet den Feinschliff des Erlernten und eine simulierte Fahrprüfung.

Die praktische Führerscheinprüfung kann wahlweise mit dem eigenen Auto (Beisitzer: Begleiter) oder mit einem Fahrschulauto (Beisitzer: Fahr(schul)lehrer) absolviert werden.

Wichtig! Bei der BL17-Ausbildung ist keine Nachfahrt im Rahmen der Fahrschulausbildung vorgeschrieben.

INFO! Mit dem BL17-Führerschein darf ein PKW vor dem 18. Geburtstag außer in Österreich nur in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark gelenkt werden. Ab 18 Jahren gilt er als normaler Führerschein, der international anerkannt ist.