Dein Weg zum C- & CE-Führerschein

KLASSE C1 und C

Die Lenkberechtigung der Klasse C1 berechtigt zum Lenken von
  • Kraftwagen der Klasse C mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg
  • Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.

Die Lenkberechtigung der Klasse C berechtigt zum Lenken von

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge der Klasse D - sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es eine Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges ist oder die Fahrt zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient
  • Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.

Ablauf der Ausbildung:

  • 10 Lektionen Theoriekurs
  • 8 Fahrlektionen
  • Ärztliche Untersuchung
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung (Es kann beantragt werden, dass im Zuge der praktischen Fahrprüfung auch der praktische Teil der Grundqualifikation durchgeführt wird.)

KLASSE EzC

Die Lenkberechtigung der Klasse EzC berechtigt zum Ziehen von

  • allen Anhängern mit Zugfahrzeugen der Klasse C.
  • Die Klasse EzC1 berechtigt zum Ziehen von schweren Anhängern mit Zugfahrzeugen der Klsse C1 und einer höchstzulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge von max. 12.000 kg.

Ablauf der Ausbildung:

  • 6 Lektionen Theoriekurs
  • 4 Fahrlektionen
  • Ärztliche Untersuchung
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

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